![]() |
Laserlicht auf Abwegen
Laser werden auch in der zahnärtzlichen
Praxis immer häufiger genutzt. Doch die Anwendung ist
- entgegen den Erwartungen vieler Patienten - keineswegs
immer ein Zeichen für eine besonders gute Behandlung.
Denn Vorteile sind bei den alltäglichen zahnheilkundlichen
Maßnahmen zumeist nicht erkennbar. Zu diesem ernüchternden
Ergebnis kam der Zahnarzt und Physiker Dr. Heiko Visser
vom Zentrum der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität
Göttingen.
Einer der Vorteile der Bestrahlung mit Laserlicht soll in
einer Erhöhung der Widerstandsfähigkeit
gegen Karies liegen. dass es dadurch zu einer
Versiegelung kommt, ist wissenschaftlich nicht belegt.
Die Bearbeitung der harten
Zahnbestandteile, des Zahnschmelzes und des darunter
liegenden Zahnbeins für Füllungen, Kronen oder
Brücken mit Laserlicht ist fragwürdig. Bei der
Entferung alter Füllungen können sich giftige
Metalldämpfe oder Rauchgase bilden.
Auch die Versuche, die Zahnoberfläche
mit Hilfe des Lasers aufzurauhen, damit Kunststoffe
oder Keramikfüllungen besser haften, sind noch im Versuchsstadium.
Bisher sind mit Schmelz- und Dentinadhäsivverfahren
bessere Ergebnisse zu erzielen.
Zu bedenken ist, dass der Laserstrahl innerhalb des
Zahns eine nicht erwartete, unerwünschte Richtung einschlagen
kann. Es wurde nachgewiesen, dass sich der Laserstrahl
in Richtung der feinen Dentinkanälchen ausbreitet,
die das Zahnbein durchziehen. Sie laufen zum Lebensnerv
des Zahns im Inneren, zum Zahnmark. Inwieweit aus diesen
Gründen bei einer Bestrahlung mit energiereichem Laserlicht
das Zahnmark in Mitleidenschaft gezogen wird, ist bislang
noch nicht hinreichend untersucht.
Auch die Behandlung der Zahnwurzel
mit Laserlicht ist noch nicht ausreichend erprobt. Einzelne
günstige Berichte von Zahnärzten können Langzeitbeobachtungen
nicht ersetzen. Bedenklich ist vor allem, dass bei
bestimmten Anwendungen an der Spitze der das Laserlicht
leitenden Fasern Quartzpartikel freigesetzt werden. Diese
bleiben, ebenso wie abgestorbene Gewebsreste, im Wurzelkanal
liegen, was sich langfristig ungünstig auswirken könnte.
Auch beim Operieren im Bereich des Zahnfleischs und der
Mundschleimhaut gibt es keine zwingenden Gründe für
die Verwendung des Lasers. Zwar ist mit der sofortigen Blutstillung
eine bessere Übersicht und eine Verringerung des Infektionsrisikos
verbunden. Doch können die hier verwendeten Laserstrahlen
an Knochen und Zähnen bleibende Schäden hervorrufen.
Man muß die Zähne deshalb mit Metallbändern
vor dem unbeabsichtigten Auftreffen der Strahlen schützen.
Unklar ist außerdem, ob die Behandlung empfindlicher
Zahnhälse mit Laserlicht tatsächlich zu einer
Besserung der Beschwerden führt. Es ist zu bedenken,
dass auch in diesen Fällen die Wirkung auf das
Zahnmark noch wenig erforscht ist.
Äußerst zurückhaltend sind schließlich
Versuche zu bewerten, mit sogenannten Softlasern biologische
Prozesse günstig zu beeinflussen (Biostimulation).
Die Einschätzung wird dadurch erschwert, dass
Veränderungen angegangen werden sollen, die schon bisher
nicht einfach zu behandeln waren. Dazu zählen etwa
hartnäckige Geschwüre der Mundschleimhaut (Aphthen),
Kiefergelenkbeschwerden, verschiedene Entzündungsprozesse
und Überempfindlichkeiten. Noch ist nicht bewiesen,
dass sich hier mit dem Laser bessere Ergebnisse erzielen
lassen.
Nicht umstritten ist indes die Verwendung von Laserverfahren
in der zahnmedizinischen Technik
und in der Forschung. So bietet beispielsweise das
Laserschweißen von Zahnersatz große Vorteile.
Bei wissenschaftlichen Untersuchungen kann mit Hilfe von
Lasern beispielsweise die Durchblutung des Zahnmarks gut
beurteilt werden. So läßt sich damit klären,
wie sich Medikamente, ebenso wie die zur örtlichen
Betäubung verwendeten Anästhetika, auf das Lebenszentrum
des Zahns auswirken.